Avodah Zarah 66

Kapitel 66

א לכתחלה או דיעבד ת"ש דתני רב זביד בר אושעיא הלוקח קנקנים מן העובדי כוכבים חדשים נותן לתוכן יין ישנים נותן לתוכן ציר ומורייס לכתחלה
1 Von vornherein, oder wenn bereits geschehen? — Komm und höre: R. Zebid b. Oša͑ja lehrte, wenn jemand neue Weinkrüge von einem Nichtjuden kauft, dürfe er in diese Wein gießen, und wenn alte, dürfe er in diese von vornherein Fischlake oder Tunke gießen.
ב בעא מיניה ר' יהודה נשיאה מרבי אמי החזירן לכבשן האש ונתלבנו מהו א"ל ציר שורף אור לא כ"ש אתמר נמי א"ר יוחנן ואמרי לה אמר ר' אסי א"ר יוחנן קנקנים של עובדי כוכבים שהחזירן לכבשן האש כיון שנשרה זיפתן מהן מותרין
2 R. Jehuda der Fürst fragte R. Ami: Wie ist es, wenn man sie in den Schmelzofen legt und sie ausbrennt? Dieser erwiderte: Wenn Fischlake ausbrennt, um wieviel mehr Feuer. Ebenso wurde auch gelehrt: R. Joḥanan sagte, und wie manche sagen, sagte es R. Asi im Namen R. Joḥanans: Wenn man Weinkrüge von Nichtjuden zurück in den Schmelzofen legt, so sind sie, sobald das Pech sich abgelöst hat, erlaubt.
ג אמר רב אשי לא תימא עד דנתרן אלא אפי' רפאי מירפא אע"ג דלא נתר קינסא פליגי בה רב אחא ורבינא חד אסר וחד שרי והלכתא כמאן דאסר
3 R. Aši sagte: Sage nicht, bis es ganz abfällt, sondern sogar wenn es sich nur löst, auch wenn es nicht ganz abgefallen ist. Über Holzspänchen streiten R. Aḥa und Rabina; nach dem einen ist es verboten und nach dem anderen ist es erlaubt. Die Halakha ist wie derjenige, der es verbietet.
ד איבעיא להו מהו ליתן לתוכו שכר רב נחמן ורב יהודה אסרי ורבא שרי רבינא שרא ליה לרב חייא בריה דרב יצחק למירמא ביה שכרא אזל רמא ביה חמרא ואפילו הכי לא חש לה למילתא אמר אקראי בעלמא הוא
4 Sie fragten: Darf man in diese Met abfüllen? R. Naḥman und R. Jehuda verbieten es und Raba erlaubt es. Rabina erlaubte R. Ḥija, dem Sohne R. Jiçḥaqs, in solche Met abzufüllen, hierauf ging er und füllte darin Wein ab. Dennoch achtete er nicht darauf, denn er sagte, es sei nur ein besonderer Zufall.
ה רב יצחק בר ביסנא הוה ליה הנהו מאני דפקוסנא מלינהו מיא אנחינהו בשימשא פקעו א"ל רבי אבא אסרתינהו עלך איסורא דלעולם אימור דאמור רבנן ממלינהו מיא אנוחי בשימשא מי אמור
5 R. Jiçḥaq b. Bisna hatte Gefäße aus Rinderkot; da füllte er sie mit Wasser und stellte sie vor die Sonne. Als sie dann platzten, sprach R. Abba zu ihm: Nun hast du sie dir für immer verboten gemacht; die Rabbanan sagten nur, daß man sie mit Wasser fülle, nicht aber, daß man sie in die Sonne stelle.
ו א"ר יוסנא א"ר אמי כלי נתר אין לו טהרה עולמית מאי כלי נתר א"ר יוסי בר אבין כלי מחפורת של צריף
6 R. Josana sagte im Namen R.Amis: Für Natrongefäße gibt es keine Reinigung. — Was sind Natrongefäße? R. Jose b. Abin erwiderte: Gefäße aus alaunhaltigern Tone.
ז דבי פרזק רופילא אנס הני כובי מפומבדיתא רמא בהו חמרא אהדרינהו ניהלייהו אתו שיילוהו לרב יהודה אמר דבר שאין מכניסו לקיום הוא משכשכן במים והן מותרין
7 Die Leute des Rufulus Parzek nahmen in Pumbeditha Kannen gewaltsam ab, die er mit Wein füllte, und später gab er sie zurück. Hierauf kamen sie zu R. Jehuda und fragten ihn, und dieser erwiderte ihnen: Sie waren nicht für die Dauer bestimmt; man spüle sie daher mit Wasser aus, und sie sind erlaubt.
ח אמר רב עוירא הני חצבי שחימי דארמאי כיון דלא בלעי טובא משכשכן במים ומותרין אמר רב פפי הני פתוותא דבי מיכסי כיון דלא בלעי טובא משכשכן במים ומותרין
8 R. A͑vira sagte: Die braunen Krüge der Aramäer kann man, da sie nicht viel einsaugen, mit Wasser ausspülen, und sie sind dann erlaubt. R. Papi sagte: Die breiten irdenen Töpfe aus Mikhse kann man, da sie nicht viel einsaugen, mit Wasser ausspülen, und sie sind dann erlaubt.
ט כסי רב אסי אסר ורב אשי שרי אי שתי בהו עובד כוכבים פעם ראשון כ"ע לא פליגי דאסור כי פליגי בפעם שני
9 Becher sind nach R. Asi verboten und nach R. Aši erlaubt. Hat ein Nichtjude aus ihnen das erste Mal getrunken, so sind alle der Ansicht, daß sie verboten sind, sie streiten nur über das zweite Mal.
י איכא דאמרי פעם ראשון ושני כ"ע לא פליגי דאסור כי פליגי בפעם ג' והלכתא פעם ראשון ושני אסור ג' מותר
10 Manche sagen, wenn das erste oder das zweite Mal, so sind alle der Ansicht, daß sie verboten sind, sie streiten nur über das dritte Mal. Die Halakha ist, wenn das erste oder das zweite Mal, so sind sie verboten, und wenn das dritte Mal, so sind sie erlaubt.
יא א"ר זביד האי מאני דקוניא חיורא ואוכמא שרי ירוקא אסור משום דמיצריף ואי אית בהו קרטופני כולהו אסירי דרש מרימר קוניא בין אוכמא בין חיורא בין ירוקא שרי
11 R. Zebid sagte: Glasierte Gefäße sind, wenn sie weiß oder schwarz sind, erlaubt, wenn grün, verboten, weil diese einsaugen. Wenn sie aber Risse haben, so sind sie alle verboten. Meremar trug vor: Glasierte Gefäße, einerlei ob weiß oder schwarz oder grün, sind erlaubt. —
יב מאי שנא מחמץ בפסח דבעו מיניה ממרימר הני מאני דקוניא מהו לאשתמושי בהו בפיסחא ירוקא לא תיבעי לך דמצרפי ובלעי ואסירי כי תיבעי לך חיורי ואוכמי מאי
12 Womit ist es hierbei anders als beim Gesäuerten am Pesaḥfeste!? Man fragte nämlich Meremar: Darf man [gebrauchte] glasierte Gefäße am Pesaḥfeste benutzen? Von grünen ist dies nicht fraglich, da sie porös sind und einsaugen, sind sie entschieden verboten, fraglich ist es nur von weißen und schwarzen;
יג כי אית בהו קרטופני לא תיבעי לך דודאי בלעי ואסירי כי תיבעי לך דשיעי מאי אמר
13 ferner war es auch nicht fraglich, wenn sie Risse haben, da sie einsaugen, sind sie entschieden verboten; fraglich war es nur von glatten. Dieser erwiderte: