יא א"ר זביד האי מאני דקוניא חיורא ואוכמא שרי ירוקא אסור משום דמיצריף ואי אית בהו קרטופני כולהו אסירי דרש מרימר קוניא בין אוכמא בין חיורא בין ירוקא שרי
11 R. Zebid sagte: Glasierte Gefäße sind, wenn sie weiß oder schwarz sind, erlaubt, wenn grün, verboten, weil diese einsaugen. Wenn sie aber Risse haben, so sind sie alle verboten. Meremar trug vor: Glasierte Gefäße, einerlei ob weiß oder schwarz oder grün, sind erlaubt. —